Geregelte Seezugänge für Wasserfahrzeuge (Sportboote) in Österreichischen Hafenanlagen lt. SFVO mit Ausnahme von Wasserstraßen
entsprechend den bindenden Vorschriften der Regeln des SCHIFFFAHRTSGESETZES, der Schiffahrtsverordnungen der Seen sowie
der Bundesländerverordnungen die Seen betreffend.
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